Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen e.V.
Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen e.V.

Vorstand der Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen im Gespräch –Neues zum Bundesverkehrswegeplan 2015 und zum BI-Maßnahmenkatalog

In den letzten Woche führte der Vorstand der Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen verschiedene Informationsgespräche – zum einen mit Bürgermeister Schlenz, zum anderen mit dem Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch, dem Abteilungsleiter Planung von HessenMobil Eugen Reichwein, Monika Mandler-Akram vom Regierungspräsidium Gießen, Referat Lärmaktionsplan und den Fraktionsvorsitzenden bzw. Vorsitzenden der örtlichen Parteien. Ziel beider Gespräche war es, neue Erkenntnisse zum aktuellen Stand des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 bzw. offene Fragen zur Umsetzung des von der BI herausgegebenen Maßnahmenkatalogs zu gewinnen.

 

Bundesverkehrswegeplan 2015

 

MdB Willsch wusste zu berichten, dass im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bundesweit 1.864 Projekte gemeldet wurden, davon 189 aus Hessen. Diese wurden nach einheitlichen Kriterien bewertet, u.a. anhand von Kosten-Nutzen-Analysen, umwelt- und naturschutzfachlichen, raumordnerischen sowie städtebaulichen Beurteilungen. Anhand dieser Beurteilungen erfolge eine Priorisierung der Projekte, die bis 2030 umgesetzt oder begonnen werden sollen („vordringlicher Bedarf“). Auf Grundlage der Projektbewertung wird ein Referentenentwurf erarbeitet, der in den nächsten Wochen einer Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen wird. Interessierte Bürger und Behörden haben dann sechs Wochen lang Gelegenheit, den Entwurf zu studieren und Stellung zu beziehen. Somit haben sowohl die Gemeinde Brechen wie auch die Bürgerinitiative und betroffene bzw. interessierte Bürger eine direkte Einflussmöglichkeit. Die eingebrachten Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und dokumentiert und fließen in den Entwurf ein. Ein abschließender Kabinettbeschluss soll noch in 2015, spätestens Anfang 2016 erfolgen, so dass anschließend die jeweiligen Bundesländer am Zuge sind.

Erwünschtes Ziel seitens der Bürgerinitiative ist es natürlich weiterhin, dass die Ortsumgehung Niederbrechen in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen wird, so dass zumindest die Chance besteht, dass bis 2030 die geforderte Ortsumgehung realisiert wird.

 

Lärmaktionsplan

 

Monika Mandler-Akram vom RP Gießen (und zuständig für den vom Land Hessen aufgelegten Lärmaktionsplan) stellte die Vorgeschichte des Lärmaktionsplans und den aktuellen Stand kurz vor: Der Lärmaktionsplan ist Antwort auf die bereits in 2002 verabschiedete „EU- Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“, die 2005 in Bundesrecht umgesetzt wurde. Ziel ist es, auf der Grundlage von einheitlichen Bewertungsmethoden und –kriterien Lärmquellen zu identifizieren und Aktionspläne mit Maßnahmen zu erstellen, wie der Umgebungslärm verhindert bzw. minimiert werden kann.

In einer ersten Stufe seien dabei Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Kfz/Jahr und in einer zweiten Stufe Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kfz/Jahr untersucht worden und besonders „laute Straßenabschnitte“ kartiert worden. Hier ist auch die B8-Ortsdurchfahrt Niederbrechen mit einer besonders hohen Lärmkennziffer aufgefallen, ohne dass bisher konkrete Lärmminderungsmaßnahmen ins Auge gefasst worden sind. Über die vorgeschriebene Öffentlichkeitsanhörung sind laut Mandler-Akram aus Niederbrechen mittlerweile Stellungnahmen eingetroffen. Sowohl die Gemeinde wie auch die Bürgerinitiative und einige Anwohner haben konkrete Maßnahmen eingereicht, die zu einer Lärmminderung führen sollen. Diese Vorschläge werden in einer Vorprüfung vom Regierungspräsidium zunächst bewertet. Realistische Vorschläge gehen als „Maßnahmen mit Prüfungsauftrag“ an HessenMobil bzw. zur Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Prüfung. Nur „Maßnahmen zur Umsetzung“ würden dann in den späteren Lärmaktionsplan eingebracht und umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang schilderte Eugen Reichwein von HessenMobil die hohen Hürden, die die vorgeschlagenen Maßnahmen zu nehmen haben. So seien Lärmminderungs-Maßnahmen, die weniger als 3 Dezibel bringen, in der Umsetzung problematisch, da das menschliche Ohr erst bei dieser Größenordnung von 3 Dezibel einen wahrnehmbaren Unterschied erkennen würde. Auch ein 30er-Tempolimit müsse nicht unbedingt eine spürbare Lärmminderung bringen, da die jeweilige Ortslage zu beachten sei. Beim Einsatz von lärmarmen Asphalt („Flüsterasphalt“) müsse beachtet werden, dass hierbei lediglich die Reifen(fahr)geräusche reduziert würden. Ob dies auch beim Innerortsverkehr mit Tempo 50 und weniger die gewünschten Ergebnisse bringe, werde derzeit in einigen Feldversuchen getestet. Aus Sicht von Reichwein sollten vor allem „natürliche Lärmquellen“ wie Straßenunebenheiten, Schlaglöcher, klappernde Kanaldeckel etc. frühzeitig gemeldet und beseitigt werden.

Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Berger Kirche

Auf eine entsprechende Frage der Bürgerinitiative erläuterte Eugen Reichwein, dass es aufgrund von dringenden Sanierungen von Autobahnbrücken zu einer Verzögerung im Planungsverfahren zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Berger Kirche gekommen sei. Die Voruntersuchungen hierzu seien aber abgeschlossen und in 2016/2017 sollen die Planungen fortgesetzt werden. Die Gemeinde habe dann im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit, die von der Bürgerinitiative geforderten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Ortseingangsbereich von Lindenholzhausen kommend anzuregen – wenn dies nicht in ausreichendem Umfang beachtet sein sollte.

 

Sonstige Maßnahmen

 

Der im Maßnahmenkatalog der Bürgerinitiative aufgeführte Fußgängerüberweg in Höhe des Bahnhofs konnte seitens HessenMobil aufgrund personeller Engpässe noch nicht umgesetzt werden. Die Markierungs- und Beschilderungspläne sollen allerdings zeitnah erfolgen und der Verkehrsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.

Ein weiterer Punkt des Katalogs sind Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Situationen im Bereich Eisenbahnbrücke durch LKW. Hier steht noch eine Prüfung seitens HessenMobil an, allerdings sei dieser Bereich als Engpass bekannt.

Das in der Gemeinde eingesetzte mobile Geschwindigkeits-Hinweisgerät soll in 2016 durch ein weniger wartungsanfällige Gerät ersetzt werden. Bürgermeister Schlenz sicherte hier einen festen Einsatzplan in allen drei Ortsteilen zu, damit das Gerät möglichst effizient eingesetzt wird. Aus Kostengründen sei der Einsatz eines fest installierten Geschwindigkeits-Hinweisgeräten auf der B8 in den Ortseingangsbereichen nicht möglich; hier wird die Bürgerinitiative nach Alternativen suchen.

 
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