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Der Verein benötigt zu Erfüllung seiner Zwecke die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder. Unter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutzverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden personenbezogene Daten der Mitglieder im Verein verarbeitet.
Die Erhebung und Verarbeitung ist gemäß Art. 6 DS-GVO zulässig, da sie zur Verfolgung der Vereinsziele im Rahmen der Betreuung sowie Verwaltung der Mitglieder notwendig ist.
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten
- Berichtigung dieser Daten, sofern diese Fehler enthalten
- Sperrung der Daten
- Löschung der Daten, z.B. beim Austritt aus dem Verein
- Bereitstellung dieser Daten (Recht auf Datenübertragung) Art. 20 DS-GVO
Am 25.05.2018 stritt die neue EU -Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Aus diesem Anlass, möchten wir unsere Mitglieder anhand des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. § 30 Abs. 1 DS-GVO darüber Informieren, welche Daten für welche Zwecke erhoben werden. Weitere Auskünfte könnt ihr jederzeit über den Vorstand erhalten.