Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen e.V.
Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen e.V.

Aktive Beteiligung zum neuen Entwurf des „Lärmaktionsplan Mittelhessen“ durch die Abgabe Ihrer Stellungnahmen !!!

Seit Juli liegt im Regierungspräsidium Gießen der Entwurf des „Lärmaktionsplan Mittelhessen in der 2. Stufe – Straßenverkehr“ zur Einsicht aus, der Hauptverkehrsstraßen mit einem hohen Verkehrs-aufkommen und Bereiche mit einer hohen Lärmbelastung registriert (sogenannte „Lärmkonfliktpunkte“). Der umfangreiche Entwurf ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums  hinterlegt und kann dort eingesehen, gelesen bzw. heruntergeladen werden.

 

Der Plan enthält neben der Auflistung von Straßenbereichen mit hoher Lärmbelastung auch die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung von Kommunen und Bürger/innen eingebrachten An-regungen und Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen sowie die Ergebnisprüfung der zuständigen Behörden mit Blick auf Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit.

 

In der Betrachtung des Landkreises Limburg-Weilburg (S. 197ff.) stellt der Lärmaktionsplan fest, dass die Bundesstraßen 8 und 54 die am stärksten mit Lärm belasteten Bundesstraßen im Kreis sind. Die Ortsdurchfahrt Niederbrechen (S. 199) rangiert in einer Aufstellung mit sogenannten Lärmkennziffern (LKZ) mit der LKZ 563 nach der Ortsdurchfahrt Bad Camberg (LKZ 759) und Elz (LKZ 673) auf einem 3. Platz – zählt also zu den lautesten Straßen im Kreis (die Hauptverkehrs-straßen Limburgs werden separat betrachtet und tauchen in dieser Aufstellung nicht auf).

Die Lärmsituation im Bereich der B8-Ortsdurchfahrt Niederbrechen ist mit einem eigenen Punkt (S. 204-205) aufgeführt und beschrieben. Der Plan stellt fest, dass in der 1. Öffentlichkeits-beteiligung „Vorschläge für lärmmindernde Maßnahmen [ ] weder von der Kommune noch aus der Bevölkerung eingebracht [wurden]. Zumindest der Ortsteil Niederbrechen weist mit 536 eine hohe Lärmkennziffer auf. Es ist daher geplant im Nachgang zur Lärmaktionsplanung der 2. Stufe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Brechen geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten.“

 

Die Bevölkerung ist im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung aufgefordert, sich mit Anregungen und Vorschläge zum Entwurf des Lärmaktionsplanes bis zum 27.09.2015 zu beteiligen – hierfür steht auf der Homepage des Regierungspräsidiums ein Online-Formular zur Verfügung.    

 

     

Soweit die Ausgangslage. 
Und genau hier möchte die Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen mit Blick auf den im Frühjahr 2015 erstellten „Maßnahmenkatalog zur Reduzierung von Verkehrsgefährdung, Verkehrslärm und Feinstaub in Niederbrechen“ ansetzen: Als Maßnahme 15 ist dort aufgeführt: „Durchführung von Maßnahmen, die zu einer deutlichen Reduzierung des Verkehrslärms an der B8 und der Villmarer Straße führen“. 
Der BI-Vorstand sieht im Lärmaktionsplan eine konkrete Handhabe, zumindest an der B8 die aktuelle Lärmsituation mittelfristig bis zur erhofften Realisierung einer Ortsumgehung zu verbessern.

 

Sowohl die Gemeinde wie auch die Bürgerinitiative werden (abgestimmt, aber getrennt) eine Stellungnahme und einen Katalog mit Vorschlägen für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben.

 

Hier sind wir auf Ihre Hilfe und Mitwirkung angewiesen:

 

1. Bitte schicken Sie uns zeitnah Ihre Ideen für Lärmschutzmaßnahmen an der B8 zu – Vorstand@Buergerinitiative-Ortsumgehung-Niederbrechen.de

Wir haben zwar schon einige Ideen gesammelt, aber viele Köpfe produzieren viele gute und neue Ideen!

 

2. Vor allem aber:

Reichen Sie bitte Ihre Stellungnahme und Vorschläge zusätzlich direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1, Lärmaktionsplanung, Landgraf-Philip-Platz 1-7, 35390 Gießen ein oder verwenden Sie das dafür vorgesehene Online-Formular 

Je mehr betroffene Bürger/innen aus Niederbrechen hier „Flagge zeigen“, desto ernster wird die Reaktion vor Ort genommen – Schweigen ist eine Zustimmung zur bestehenden Situation!

 

 

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

 

Der Vorstand der Bürgerinitiative Ortsumgehung Niederbrechen e.V.

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